Im Frühjahr 2021 wird in Österreich der digitale Führerschein eingeführt – ist in der elektronischen Ausgabe der österreichischen Tageszeitung Der Standard zu lesen. Der auch in physischer Form existierende Führerschein kann mithilfe eines Apps am Handy abgespeichert und mitgeführt werden. In Norwegen und Südkorea wurde der digitale Führerschein, die fälschungssichere elektronische Version des Führerscheins, bereits umgesetzt.
Im Herbst 2020 hat auch die Europäische Union die Möglichkeit der Einführung des digitalen Führerscheins geprüft. Die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten waren sich darin einig, dass der digitale Führerschein nötig ist, weil die Zukunft papierfrei ist. Der nächste Schritt kann die Digitalisierung der Reisepässe und der sonstigen Personaldokumente sein. Nach der Information des Innenministeriums kann in Ungarn ein Kaufvertrag mit einem Wert bis zu 50 Millionen Forint seit dem 13. Februar 2020 mit der zu dem E-Personalausweis kostenlos anforderbaren elektronischen Signatur in digitaler Form beglaubigt unterschrieben werden.
Die elektronisch beglaubigte Übersetzung von OFFI passt sich auch an die Übersetzung von digitalen oder digitalisierten Grunddokumenten an. Der für die Projektentwicklungen von OFFI verantwortliche Berater der Generaldirektorin hat in dem Publikationsband „Die beglaubigte Übersetzung als öffentliche Aufgabe“ unter dem Titel „Die digitale Verwaltung und die elektronisch beglaubigte Übersetzung im 21. Jahrhundert” seine zukunftsweisenden Gedanken zu dem Thema mit uns geteilt. Die OFFI geschl. AG hat im November 2017 ihr erstes digitales papierfreies Produkt, die elektronisch beglaubigte Übersetzung, erstellt. Ihr Ziel war es, die innerhalb der öffentlichen Verwaltung elektronisch bearbeitbaren bzw. verbindlich elektronisch zu bearbeitenden Angelegenheiten zu unterstützen. Die Parteien können die erforderlichen Dokumente ohne persönliches Erscheinen anfordern und die fertige elektronisch beglaubigte Übersetzung bei der Behörde oder beim Gericht auf elektronischem Weg einreichen.
Die von der OFFI geschl. AG in freiwilliger Anpassung an das Gesetz Nr. CCXXII aus dem Jahre 2015 über die allgemeinen Regeln der elektronischen Sachbearbeitung und der fiduziarischen Dienstleistungen (Eüsztv.) entwickelten digitalen Produkte werden von den eine elektronische Sachbearbeitung anbietenden Stellen akzeptiert.
Die Digitalisierungsstrategie von OFFI stellt die laufende Anpassung an die digitale Verwaltung in den Vordergrund. Die E-Fachübersetzung ist für Behörden und einzelne Ministerien bestimmt und wird mit einem elektronischen Siegel versehen. Dieser garantiert, dass die Übersetzung von der OFFI geschl. AG erstellt wurde, und dass sich der Text der Übersetzung seit der Unterzeichnung nicht geändert hat, wodurch dem Kriterium der Unverletztheit Genüge getan wird.
Die elektronisch beglaubigte Übersetzung ist eine nicht papierbasierte beglaubigte Übersetzung in voll elektronischer Form. Eine elektronisch beglaubigte Übersetzung kann nur in dem Fall in Auftrag gegeben werden, wenn der Kunde über ein elektronisch beglaubigtes Dokument verfügt, das er entweder auf elektronischem Weg oder – wie in der elektronischen Eingabeverwaltungspraxis der Gerichte – persönlich auf einem Datenträger einreicht. Das Dokument gelangt – nach Prüfung und Dokumentierung der Quellenglaubwürdigkeit – in den Arbeitsprozess von OFFI. Am Ende des Prozesses erhält der Kunde eine mit einem Organisationssiegel unterzeichnete beglaubigte Sammeldatei, die das eingereichte Dokument und die beglaubigte Übersetzung des Dokuments enthält und den Sicherheitsanforderungen gemäß den Rechtsnormen entspricht.
Die Sicherheit der e-beglaubigten Übersetzung wird durch mehrere Faktoren garantiert: Die Beglaubigung der Übersetzung informiert darüber, dass die Übersetzung von einer Organisation erstellt wurde, die durch eine Rechtsnorm zur Erstellung von beglaubigten Übersetzungen ermächtigt wurde, und dass sich der Inhalt der Datei seit der Unterzeichnung nicht geändert hat. Die Beglaubigung der Sammeldatei garantiert, dass die darin befindliche Originaldatei und deren Übersetzung zusammengehören. So wird ausgeschlossen, dass die Übersetzung einem anderen Dokument beigeschlossen wird. Das Verfahren berührt die Echtheit der das zu übersetzende Dokument enthaltenden Datei nicht, diese hängt von der Originalsignatur und deren Zertifikat ab.
Da der in der Tageszeitung Der Standard erwähnte digitale Führerschein parallel mit dem papierbasierten Führerschein existieren wird, kann erforderlichenfalls auch vom papierbasierten Führerschein eine beglaubigte Übersetzung erstellt werden. Die papierfreien Lösungen bedeuten jedoch offensichtlich die Zukunft.
(Bildquelle: e-szemelyi.hu)