Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass der Gesamtauftragspreis anhand der in den Tabellen angeführten Preise zuzüglich Umsatzsteuer berechnet wird!

Je nach Arbeitsbelastung unserer Übersetzer kann es zu manchen Zeiten (Urlaubszeit im Sommer oder am Jahresende) vorkommen, dass die hier aufgezählten Fristen (Anzahl der Werktage) nicht in jedem Fall gewählt werden können, und dass auf die nächstlängere Frist zurückgegriffen werden muss, was einen günstigeren Preis zur Folge haben kann.

Unsere Preise sind vom 2. Januar 2024 an gültig.

Grundlage der Verrechnung der papierbasierten beglaubigten Übersetzungen ist die zielsprachliche Anschlagszahl einschließlich Leerzeichen, bei elektronisch beglaubigten Übersetzungen bildet die ausgangssprachliche Anschlagszahl einschließlich Leerzeichen die Verrechnungsgrundlage. Der Preis der beglaubigten Übersetzung beinhaltet den Preis der Übersetzung, der Revision, der Korrektur und der Textverarbeitung.


Preis der beglaubigten (e-beglaubigten) Übersetzung und Preisbildung

Fristen

(in Werktagen)

Preise bei Grundsprachen

Preis / Anschlag 

(netto)

Preis / Anschlag 

(netto)

7

HUF 6,84Ft + USt

HUF 8,69

Grundsprachen: Englisch, Deutsch, Französisch

Die in der obigen Tabelle angegebenen Preise sind Listenpreise für die Übersetzung aus der angegebenen Fremdsprache ins Ungarische bzw. aus dem Ungarischen in die Fremdsprache. Im Falle der Übersetzung aus einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache summieren sich die jeweiligen Listenpreise.

Wir weisen Sie darauf hin, dass zu den angegebenen Grundpreisen noch folgende Kosten hinzu kommen.

Die die Listenpreise der Übersetzung beeinflussenden weiteren Faktoren

Die Zuschläge aus folgenden Aufpreisen summieren sich.

Eilzuschläge

Fristen

(in Werktagen)

Zuschlag in %
3 50 %

1

100 %

Zuschläge für weitere Sprachrichtungen

Sprachkategorie

Zuschlag in %

Albanisch, Baskisch, Belorussisch, Bulgarisch, Bosnisch, Tschechisch, Esperanto, Flämisch, Niederländisch, Kroatisch, Katalanisch, Latein, Polnisch, Moldauisch, Montenegrinisch, Italienisch, Russisch, Rumänisch, Spanisch, Serbisch, Slowakisch, Neugriechisch, Ukrainisch


40 %

Mazedonisch, Romani, Slovenisch

80 %

Für Informationen über Preise bezüglich weiterer Sprachrichtungen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter in unseren Kundenservicestellen.
Zuschläge in Verbindung mit der Übersetzungsmenge
  • maximal täglich 15 000 zielsprachliche Anschläge einschließlich Leerzeichen bei der Übersetzung von normal schweren Texten (die Grundmenge bezieht sich nicht auf Auftragstypen, die nach Stückzahl verrechnet werden.)
  • Mengenzuschlag: innerhalb der Auftragsfrist täglich zu leistende Übersetzungsmenge:
  • bis zu täglich 22 500 Anschläge (15 001 – 22 500 Anschläge täglich): 10 %
  • bis zu täglich 30 000 Anschläge (22 501 – 30 000 Anschläge täglich): 25 %
  • bis zu täglich 45 000 Anschläge (30 001 – 45 000 Anschläge täglich): 35 %
  • über täglich 45 000 Anschläge: individuelle Vereinbarung.
Zuschläge in Verbindung mit der Qualität (Beschaffenheit) des Textes
  • Schwerer Fachtext: + 70 %

  • Schwer lesbares Dokument, Handschrift: + 25 %

  • Vorbearbeitungsgebühr
    Bei elektronischen Dokumenten in Word oder sonstigem OpenDocument Format berechnen wir keine Vorbearbeitungsgebühr. In sonstigen Fällen:
    - Bei Dokumenten in bearbeitbarem PDF- Format: HUF 350 + USt (brutto HUF 444,5) / ausgangssprachliche Seite
    - Bei Dokumenten in Papierform, gescannten Dokumenten oder Bilddateien: HUF 550 + USt (brutto HUF 698,5) / ausgangssprachliche Seite

  • Übersetzung von Tonmaterial: + 100 %

Berechnung der Anschlagszahl bei speziellen Sprachen

Bei den folgenden Sprachen werden bei der Berechnung der Anschlagszahl bestimmte Multiplikatoren angewandt:

  • Hebräisch: 1,5
  • Japanisch: 2,0
  • Chinesisch und Koreanisch: 2,8

Sonstige Gebühren

Beglaubigungsgebühr und Gebühr
  • Beglaubigungsgebühr:
    Papierbasierte beglaubigte Übersetzung: HUF 3.500/Beglaubigung
    Elektronisch beglaubigte Übersetzung: HUF 3.500/Beglaubigung
    Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren: HUF 1.750/Beglaubigung

Beglaubigte Abschrift

 

 

Sonstige Gebühren

Der minimale Auftragspreis einer beglaubigten Übersetzung beträgt HUF 5 000 + USt (brutto HUF 6 350) + Beglaubigungsgebühr
Stornogebühr: HUF 5 000 + USt (brutto HUF 6 350) sowie sämtliche bis zum Stornozeitpunkt erwachsenen Kosten (Übersetzung, Revision usw.).

Kosten der postalischen Zustellung: Die OFFI geschl. AG berechnet dem Kunden für jede postalische Zustellung die jeweiligen Postgebühren.

Wird eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag gegeben und das Originaldokument nachträglich eingereicht oder vorgelegt, berechnen wir ein Abgleichungsentgelt in der Höhe von HUF 550 + USt (brutto HUF 699) pro ausgangssprachliche Seite.
Sollte es zwischen der bei der Auftragserteilung eingereichten Abschrift des ausgangssprachlichen Dokuments und dem nachträglich eingereichten Originaldokument Abweichungen geben, ist die OFFI geschl. AG berechtigt, den gesamten Revisionspreis erneut zu berechnen.

Bearbeitungskosten: Gemäß Ziffern II/A und III der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der OFFI geschl. AG in folgenden Fällen Bearbeitungskosten berechnet:

Sollten nach Erteilung des Auftrags für eine beglaubigte Übersetzung Zweifel hinsichtlich der Echtheit des Dokuments auftauchen, und sollte die OFFI geschl. AG deshalb vom Vertrag zurücktreten, wird bei der Stornierung des Auftrags eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe der Stornierungsgebühr berechnet.
Für fertige Übersetzungen, die über 30 Tage lang nicht abgeholt werden, wird bis zur Entgegennahme der Übersetzung für jeden angefangenen Monat eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von monatlich HUF 500 + USt (brutto HUF 635) berechnet.

Preis der Revision zu Beglaubigungszwecken und Preisbildung

Fremdübersetzungen bzw. von OFFI früher als nicht beglaubigte Übersetzungen erstellte Übersetzungen können auch nachträglich beglaubigt werden. Voraussetzung der Beglaubigung der vom Auftraggeber eingereichten Übersetzung ist die von OFFI durchgeführte Revision (fachliche und sprachliche Überprüfung). Zur Revision ist die in elektronischer Form erfolgende Einreichung des ausgangssprachlichen Dokuments und der Übersetzung in bearbeitbarem Format erforderlich.

Fristen

(in Werktagen)

Preise bei Grundsprachen

Preis / Anschlag 

(netto)

Preis / Anschlag 

(brutto)

7 HUF 4,56 + USt HUF 5,79

Grundsprachen: Englisch, Deutsch, Französisch

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Interesse der Einheitlichkeit keine Fremdübersetzungen von (im standesamtlichen Verfahren verwendeten) Personenstandsurkunden sowie von zur Personenidentifizierung dienenden Dokumenten zur Revision angenommen werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass zu den angegebenen Grundpreisen noch folgende Kosten hinzu kommen.

Die die Listenpreise der Übersetzung beeinflussenden weiteren Faktoren

Die Zuschläge aus folgenden Aufpreisen summieren sich.

Eilzuschläge

Fristen

(in Werktagen)

Zuschlag in %
3 50 %

1

100 %

Zuschläge für weitere Sprachrichtungen

Sprachkategorie

Zuschlag in %

Albanisch, Baskisch, Belorussisch, Bulgarisch, Bosnisch, Tschechisch, Dänisch, Esperanto, Finnisch, Flämisch, Niederländisch, Kroatisch, Katalanisch, Latein, Polnisch, Moldauisch, Montenegrinisch, Norwegisch, Italienisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Neugriechisch, Ukrainisch


40 %

Arabisch, Estnisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Romani, Türkisch

80 %

Für Informationen über Preise bezüglich weiterer Sprachrichtungen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter in unseren Kundenservicestellen.
Zuschläge in Verbindung mit der Übersetzungsmenge
  • maximal täglich 15 000 zielsprachliche Anschläge einschließlich Leerzeichen bei der Übersetzung von normal schweren Texten (die Grundmenge bezieht sich nicht auf Auftragstypen, die nach Stückzahl verrechnet werden.)
  • Mengenzuschlag: innerhalb der Auftragsfrist täglich zu leistende Übersetzungsmenge:
  • bis zu täglich 22 500 Anschläge (15 001 – 22 500 Anschläge täglich): 10 %
  • bis zu täglich 30 000 Anschläge (22 501 – 30 000 Anschläge täglich): 25 %
  • bis zu täglich 45 000 Anschläge (30 001 – 45 000 Anschläge täglich): 35 %
  • über täglich 45 000 Anschläge: individuelle Vereinbarung.
Zuschläge in Verbindung mit der Qualität (Beschaffenheit) des Textes
  • Schwerer Fachtext: + 70 %
  • Schwer lesbares Dokument, Handschrift: + 25 %
  • Übersetzung von Tonmaterial: + 100 %
Berechnung der Anschlagszahl bei speziellen Sprachen

Bei den folgenden Sprachen werden bei der Berechnung der Anschlagszahl bestimmte Multiplikatoren angewandt:

  • Hebräisch: 1,5
  • Japanisch: 2,0
  • Chinesisch und Koreanisch: 2,8

Sonstige Gebühren

Beglaubigte Abschrift

Von einer früher aus der Fremdsprache ins Ungarische oder aus einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache erstellten beglaubigten Übersetzung kann auf Wunsch des Kunden eine beglaubigte Abschrift ausgestellt werden, deren Kosten wie folgt sind:

  • Im Falle einer nach dem 01. August 2010 erstellten beglaubigten Übersetzung beträgt das Entgelt für die Abschrift HUF 3 500 + USt (brutto HUF 4 445) + Beglaubigungsgebühr + Gebühr.
  • Wenn die frühere beglaubigte Übersetzung vor dem obigen Tag erstellt wurde, und der Kunde über das Originalexemplar der früheren beglaubigten Übersetzung verfügt, erstellen wir von dem ausgangssprachlichen Originaldokument eine Abschrift (Beglaubigungsgebühr + Gebühr). Sofern die Übersetzung in der früheren Datei von OFFI auffindbar ist, beträgt die Gebühr der Abschrift HUF 3 500 + USt (brutto HUF 4 445) + Beglaubigungsgebühr + Gebühr. Sollte die frühere Übersetzung nicht auffindbar sein, muss sie erneut abgetippt werden, wofür ein weiteres Entgelt in der Höhe von HUF 300/Seite berechnet wird.
  • Wenn die frühere beglaubigte Übersetzung vor dem obigen Tag erstellt wurde, und der Kunde über das originale ausgangssprachliche Dokument, jedoch nur über eine Abschrift der beglaubigten Übersetzung verfügt, wird die Übersetzung einer Revision unterzogen, deren Kosten berechnet werden.
  • Im Falle von Übersetzungen, die mehr als 10 Jahre alt sind, berechnen wir in jedem Fall Revisionskosten.
Notarielle Dienstleistung

Bei der Auftragserteilung für eine beglaubigte Übersetzung ist unser Büro gemäß der Bestimmung einer Rechtsnorm nur zur Beglaubigung der Ablichtungen von fremdsprachlichen Dokumenten berechtigt. Nur ein Notar ist befugt, von zur Übersetzung eingereichten ungarischsprachigen Urkunden eine beglaubigte Abschrift zu erstellen.

Sollten Sie eine beglaubigte Abschrift der zur Übersetzung eingereichten ungarischsprachigen Urkunde benötigen, übernimmt unser Büro auf Ihren Wunsch die Einholung einer beglaubigten Abschrift vom Notar.

Die Bearbeitungsgebühr für die Einholung einer notariell beglaubigten Abschrift im Zusammenhang mit der Auftragserteilung für eine beglaubigte Übersetzung beträgt HUF 500 + USt, insgesamt HUF 635, unabhängig von der Anzahl der Dokumente. Der Auftraggeber erhält eine auf seinen Namen ausgestellte ausführliche Rechnung über die Kosten der notariellen Beglaubigung.

Über die Höhe der Notariatsgebühren können Sie sich auf der Internetseite der Ungarischen Landeskammer der Notare (www.mokk.hu) informieren.

Ausführliche Informationen über sonstige Gebühren

Der minimale Auftragspreis einer beglaubigten Übersetzung beträgt HUF 3 500 + USt (brutto HUF 4 445) + Beglaubigungsgebühr + Gebühr.

Stornogebühr: HUF 3 500 + USt (brutto HUF 4 445) sowie sämtliche bis zum Stornozeitpunkt erwachsenen Kosten (Übersetzung, Revision usw.).

Kosten der postalischen Zustellung: Die OFFI geschl. AG berechnet dem Kunden für jede postalische Zustellung die jeweiligen Postgebühren.

Wird eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag gegeben und das Originaldokument nachträglich eingereicht oder vorgelegt, berechnen wir ein Abgleichungsentgelt in der Höhe von HUF 300 + USt (brutto HUF 381) pro ausgangssprachliche Seite. 

Sollte es zwischen der bei der Auftragserteilung eingereichten Abschrift des ausgangssprachlichen Dokuments und dem nachträglich eingereichten Originaldokument Abweichungen geben, ist die OFFI geschl. AG berechtigt, den gesamten Revisionspreis erneut zu berechnen.

Bearbeitungskosten: Gemäß Ziffern II/A und III der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der OFFI geschl. AG in folgenden Fällen Bearbeitungskosten berechnet:

  • Sollten nach Erteilung des Auftrags für eine beglaubigte Übersetzung Zweifel hinsichtlich der Echtheit des Dokuments auftauchen, und sollte die OFFI geschl. AG deshalb vom Vertrag zurücktreten, wird bei der Stornierung des Auftrags eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe der Stornierungsgebühr berechnet.
  • Für fertige Übersetzungen, die über 30 Tage lang nicht abgeholt werden, wird bis zur Entgegennahme der Übersetzung für jeden angefangenen Monat eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von monatlich HUF 500 + USt (brutto HUF 635) berechnet.

Sonstige Dienstleistungen

Betrag der Beglaubigungsgebühr und Gebühr
  • Beglaubigungsgebühr:
    Papierbasierte beglaubigte Übersetzung: HUF 3.500/Beglaubigung
  • Elektronisch beglaubigte Übersetzung: HUF 3.500/Beglaubigung 

Beglaubigte Übersetzungen zu einem vergünstigten Preis

Die bieten die beglaubigte Übersetzung von zahlreichen Dokumenten zu einem vergünstigten Preis an.

Vergünstigter Tarif für die beglaubigte Übersetzung von Handelsregisterauszügen

Zurzeit bieten wir die beglaubigte Übersetzung von Handelsregisterauszügen in folgenden Sprachkombinationen zu einem vergünstigten Preis an.

Aus den folgenden Fremdsprachen ins Ungarische:

  • Englisch (in den Niederlanden ausgestellter englischsprachiger Handelsregisterauszug)
  • Rumänisch
  • Slowakisch
  • Deutsch (in Deutschland ausgestellter deutschsprachiger Handelsregisterauszug)

Aus dem Ungarischen in folgende Fremdsprachen:

  • Englisch
  • Deutsch
  • Slowakisch
  • Rumänisch
  • Italienisch
  • Russisch
  • Spanisch
Fristen (in Werktagen) netto (brutto) Preis (HUF/Anschlag)
5 HUF 4,56 + USt (HUF 5,79)
3 HUF 6,84 + USt (HUF 8,69)
1 HUF 9,12 + USt (HUF 11,58)
Vergünstigter Tarif für die Übersetzung von Reifezeugnissen, Zertifikaten von Reifezeugnissen und Meldebescheinigungen, Impfbestätigungen und beglaubigten Impfblättern

Die beglaubigte Übersetzung des Originals bzw. der mit zielsprachlicher Beglaubigungsklausel versehenen Abschrift der seit 2005 ausgestellten ungarischen Reifezeugnisse, der als Anlage von Reifezeugnissen ausgestellten Zertifikate und der Meldebescheinigungen ins Englische und ins Deutsche und der Impfbestätigungen und beglaubigten Impfblätter ins Ungarische und in eine Fremdsprache.

Fristen (in Werktagen) netto (brutto) Preis (HUF/ Dokument)
3 HUF 8 800 + USt (HUF 11 303)
1 HUF 9 800 + USt (HUF 12 446)
Vergünstigter Tarif für die Übersetzung von Auszügen aus den Personenstandsregistern (Geburts-, Ehe- und Sterberegister), Führungszeugnissen, Führerscheinen, Reisepässen, Personalausweisen, behördlichen Ausweisen zur Bestätigung der Wohnanschrift, Wehrpässen und Apostillen

Die beglaubigte Übersetzung von ungarischsprachigen, von einer ungarischen Behörde ausgestellten Personenstandsdokumenten oder deren mit zielsprachlicher Beglaubigungsklausel versehenen Abschrift (Auszug aus dem Geburts-, Ehe- und Sterberegister, Führungszeugnis, Führerschein, Reisepass, Personalausweis, behördlicher Ausweis zur Bestätigung der Wohnanschrift, Wehrpass, Apostille)

Fristen (in Werktagen)

netto (brutto) Preis (HUF/ Dokument)

3

HUF 8 800 + USt (HUF 11 303)

1

HUF 9 800 + USt (HUF 12 446)

Die beglaubigte Übersetzung von im vereinfachten Einbürgerungsverfahren vorzulegenden Dokumenten

Die beglaubigte Übersetzung von im vereinfachten Einbürgerungsverfahren vorzulegenden Dokumenten
Zur Erleichterung des Erwerbs der ungarischen Staatsangehörigkeit der ihre vereinfachte Einbürgerung beantragenden Personen übernimmt die OFFI geschl. AG die beglaubigte Übersetzung der nach dem 01. Januar 2011 eingereichten standardisierten Urkunden (kroatische, russische, serbische, slowakische, rumänische, ukrainische Auszüge aus den Personenstandsregistern) ins Ungarische zu einem einheitlichen Preis von HUF 8 800 + USt (brutto HUF 11 176) mit einer Frist von 3 Tagen und HUF 9 800 + USt (brutto HUF 12 446) mit einer Frist von 1 Tag. Bei der beglaubigten Übersetzung der sonstigen Dokumente (der oben bei den standardisierten Dokumenten nicht aufgezählten Dokumente) liegt der Verrechnung die zielsprachliche Anschlagszahl einschließlich Leerzeichen zugrunde.

Die OFFI geschl. AG fertigt auf Wunsch des Kunden eine beglaubigte Abschrift der Übersetzung an, deren vergünstigter Preis einheitlich HUF 3 500 + USt (brutto HUF 4 445) je Abschrift ist.

Die Übersetzung wird aufgrund der Namensführungserklärung des Kunden kostenlos mit einer Namensführungsklausel versehen, in der jener ungarische Name angegeben wird, dessen Führung dem Kunden in einem Namensänderungsverfahren aufgrund der Dokumente genehmigt werden kann.

Die OFFI geschl. AG behält sich das Recht vor, bei Auftragserteilung einen Vorschuss zu verlangen, dessen Höhe das Auftragserteilungsblatt enthält.
 

Die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten mit einer ungarischsprachigen notariellen Beglaubigungsklausel

Für Informationen über vergünstigte Preise wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter in unseren Kundenservicestellen 

Im Falle der beglaubigten Übersetzung der mit einer ungarischsprachigen Beglaubigungsklausel versehenen Abschrift eines ungarischsprachigen Dokuments muss der Text der ungarischsprachigen Beglaubigungsklausel nicht übersetzt werden, soweit dies am Ort der Verwendung nicht gefordert wird. In diesem Fall wird in der Übersetzung folgender Satz stehen: „Das Dokument enthält eine notarielle Beglaubigungsklausel”. Daraus erwachsen Ihnen keine Kosten.

Sonstige Gebühren

Beglaubigte Abschrift

Von einer früher aus der Fremdsprache ins Ungarische oder aus einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache erstellten beglaubigten Übersetzung kann auf Wunsch des Kunden eine beglaubigte Abschrift ausgestellt werden, deren Kosten wie folgt sind:

  • Im Falle einer nach dem 01. August 2010 erstellten beglaubigten Übersetzung beträgt das Entgelt für die Abschrift HUF 3 500 + USt (brutto HUF 4 445) + Beglaubigungsgebühr + Gebühr.
  • Wenn die frühere beglaubigte Übersetzung vor dem obigen Tag erstellt wurde, und der Kunde über das Originalexemplar der früheren beglaubigten Übersetzung verfügt, erstellen wir von dem ausgangssprachlichen Originaldokument eine Abschrift (Beglaubigungsgebühr + Gebühr). Sofern die Übersetzung in der früheren Datei von OFFI auffindbar ist, beträgt die Gebühr der Abschrift HUF 3 500 + USt (brutto HUF 4 445) + Beglaubigungsgebühr + Gebühr. Sollte die frühere Übersetzung nicht auffindbar sein, muss sie erneut abgetippt werden, wofür ein weiteres Entgelt in der Höhe von HUF 300/Seite berechnet wird.
  • Wenn die frühere beglaubigte Übersetzung vor dem obigen Tag erstellt wurde, und der Kunde über das originale ausgangssprachliche Dokument, jedoch nur über eine Abschrift der beglaubigten Übersetzung verfügt, wird die Übersetzung einer Revision unterzogen, deren Kosten berechnet werden.
  • Im Falle von Übersetzungen, die mehr als 10 Jahre alt sind, berechnen wir in jedem Fall Revisionskosten.
Notarielle Dienstleistung

Bei der Auftragserteilung für eine beglaubigte Übersetzung ist unser Büro gemäß der Bestimmung einer Rechtsnorm nur zur Beglaubigung der Ablichtungen von fremdsprachlichen Dokumenten berechtigt. Nur ein Notar ist befugt, von zur Übersetzung eingereichten ungarischsprachigen Urkunden eine beglaubigte Abschrift zu erstellen.

Sollten Sie eine beglaubigte Abschrift der zur Übersetzung eingereichten ungarischsprachigen Urkunde benötigen, übernimmt unser Büro auf Ihren Wunsch die Einholung einer beglaubigten Abschrift vom Notar.

Die Bearbeitungsgebühr für die Einholung einer notariell beglaubigten Abschrift im Zusammenhang mit der Auftragserteilung für eine beglaubigte Übersetzung beträgt HUF 500 + USt, insgesamt HUF 635, unabhängig von der Anzahl der Dokumente. Der Auftraggeber erhält eine auf seinen Namen ausgestellte ausführliche Rechnung über die Kosten der notariellen Beglaubigung. Gebühr der notariellen Beglaubigung: HUF 520/Seite

Über die Höhe der Notariatsgebühren können Sie sich auf der Internetseite der Ungarischen Landeskammer der Notare (www.mokk.hu) informieren.

Ausführliche Informationen über sonstige Gebühren

Der minimale Auftragspreis einer beglaubigten Übersetzung beträgt HUF 3 500 + USt (brutto HUF 4 445) + Beglaubigungsgebühr + Gebühr.

Stornogebühr: HUF 3 500 + USt (brutto HUF 4 445) sowie sämtliche bis zum Stornozeitpunkt erwachsenen Kosten (Übersetzung, Revision usw.).

Kosten der postalischen Zustellung: Die OFFI geschl. AG berechnet dem Kunden für jede postalische Zustellung die jeweiligen Postgebühren.

Wird eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag gegeben und das Originaldokument nachträglich eingereicht oder vorgelegt, berechnen wir ein Abgleichungsentgelt in der Höhe von HUF 300 + USt (brutto HUF 381) pro ausgangssprachliche Seite. 

Sollte es zwischen der bei der Auftragserteilung eingereichten Abschrift des ausgangssprachlichen Dokuments und dem nachträglich eingereichten Originaldokument Abweichungen geben, ist die OFFI geschl. AG berechtigt, den gesamten Revisionspreis erneut zu berechnen.

Bearbeitungskosten: Gemäß Ziffern II/A und III der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der OFFI geschl. AG in folgenden Fällen Bearbeitungskosten berechnet:

  • Sollten nach Erteilung des Auftrags für eine beglaubigte Übersetzung Zweifel hinsichtlich der Echtheit des Dokuments auftauchen, und sollte die OFFI geschl. AG deshalb vom Vertrag zurücktreten, wird bei der Stornierung des Auftrags eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe der Stornierungsgebühr berechnet.
  • Für fertige Übersetzungen, die über 30 Tage lang nicht abgeholt werden, wird bis zur Entgegennahme der Übersetzung für jeden angefangenen Monat eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von monatlich HUF 500 + USt (brutto HUF 635) berechnet.

Sonstige Dienstleistungen

Betrag der Beglaubigungsgebühr und Gebühr
  • Beglaubigungsgebühr:
    Papierbasierte beglaubigte Übersetzung: HUF 3.500/Beglaubigung
  • Elektronisch beglaubigte Übersetzung: HUF 3.500/Beglaubigung