Wenn der Verwendungszweck keine beglaubigte Übersetzung fordert, können Sie auch unseren Übersetzungsservice für nicht beglaubigte Übersetzungen in Anspruch nehmen.
In diesem Fall sind unsere Leistungen im Vergleich zu den Gebühren der beglaubigten Übersetzung zu günstigeren Preisen verfügbar. Diese Art der Übersetzungsleistung eignet sich z. B. für die Übersetzung von einfachen Korrespondenzen, die anspruchsvolle, gewählte Übersetzung von Lebensläufen, fachlichen Dokumenten, aber auch von besonders komplizierten und besonderes Fachwissen voraussetzenden Materialien.
Die Übersetzer der OFFI geschl. AG, die den strengen fachlichen Anforderungen und den Anforderungen im Bereich des Qualitätsmanagements entsprechen und auch beglaubigte Übersetzungen anfertigen, stehen Ihnen auch für Übersetzungen, die keiner Beglaubigung bedürfen, gerne zur Verfügung.
- Wir möchten Sie auf unsere Dienstleistungen im Bereich der Übersetzung von Handelsregisterauszügen aufmerksam machen, die Sie mit kurzen Fristen und in bestimmten Sprachrichtungen zu günstigen Preisen in Auftrag geben können. Mehr darüber erfahren Sie hier.
Unseren Revisionsservice können Sie für den von Ihnen bei der Auftragserteilung abgegebenen Text oder als gesonderte Leistung auch für ein bereits übersetztes, zur Verfügung stehendes fertiges Dokument in Anspruch nehmen. Bei der Revision überprüft ein Lektor den Zieltext und bestätigt, dass der vom Übersetzer erstellte Text aus fachlicher, sprachlicher und stilistischer Sicht adäquat ist.
Jede bei uns erstellte Übersetzung versehen wir auch mit einer OFFI-Klausel, die Ihnen bestätigt, dass die Übersetzung in Ungarns größtem, offiziellem Übersetzungsbüro angefertigt wurde, das auf eine Vergangenheit von 150 Jahren zurückblicken kann. Dies bedeutet für Sie zugleich auch eine umfassende Garantie in Bezug auf die fertiggestellte Arbeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine revidierte Übersetzung in Auftrag zu geben. In diesem Fall beinhaltet die fertiggestellte Übersetzung die Elemente einer „nicht beglaubigten Übersetzung“, wird jedoch auch von einem Lektor überprüft.
Unsere Übersetzungsleistungen stehen Ihnen also in drei verschiedenen Konstruktionen zur Verfügung:
- Beglaubigte Übersetzung, die
- auf spezielles Papier „mit OFFI-Sicherheitselementen“ gedruckt wird,
- über eine OFFI-Sicherheitsvignette mit laufender Nummer verfügt,
- mit einer OFFI-Klausel versehen ist,
- mit dem Ausgangstext/Originaldokument zusammengeheftet wird,
- durch einen Lektor überprüft wurde.
- Nicht beglaubigte, nicht revidierte Übersetzung, die
- auf einfaches Papier mit „OFFI-Fußzeile“ gedruckt wird,
- mit einer einfachen OFFI-Vignette versehen ist und
- mit einer OFFI-Klausel versehen ist, die keine Beglaubigungsklausel darstellt.
- Nicht beglaubigte, jedoch revidierte Übersetzung, die
- auf einfaches Papier mit „OFFI-Fußzeile“ gedruckt wird,
- mit einer einfachen OFFI-Vignette versehen ist,
- mit einer OFFI-Klausel versehen ist, die keine Beglaubigungsklausel darstellt
- durch einen Lektor überprüft wurde.
Zur Inanspruchnahme unserer Übersetzungs- und Revisionsleistungen stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sie laden für uns die zu übersetzende Datei über das OFFI-Kundenportal hoch,
- Sie senden uns die Datei per E-Mail zu oder
- Sie übergeben uns die Datei persönlich in einer unserer Kundenservicestellen.