Wir informieren Sie, dass das Ungarische Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen geschl. AG (OFFI) ab dem 2. Juli 2018 das Format der von ihm – gemäß der Verordnung Nr. 24/1986. (VI.26.) Mt. des Ministerrates – erstellten beglaubigten Übersetzungen ändern und dadurch modernisieren wird.
Wir ersuchen Sie, die folgenden wichtigen Informationen an alle Kollegen und Bekannten weiterzuleiten, bei deren Tätigkeit es zur Verwendung von beglaubigten Übersetzungen kommt.
Was sich ändert:
Ab dem 2. Juli 2018 wird die Originalurkunde – statt der früheren Annährung – der beglaubigten Übersetzung beigeheftet und mit einer modernen und platzsparenden Sicherheitsvignette versehen.
Dadurch
- können die fertigen Übersetzungen leicht und schnell gescannt werden,
- können die Seiten besser ausgenutzt werden (was auch die Preisminderung einzelner Urkundenübersetzungen zur Folge haben kann),
- wird eine die Originalurkunde besser schonende technologische Lösung eingesetzt.
Die Änderung betrifft die Gültigkeit der früher, d.h. vor dem 2. Juli 2018 erstellten beglaubigten Übersetzungen nicht.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter: info [at] offi [dot] hu (info[at]offi[dot]hu) oder +36 1 428 9600