Eine beglaubigte Übersetzung werden Sie typischerweise in Verwaltungsverfahren benötigen. In der überwiegenden Zahl der Fälle wird von Ihnen in einem solchen Verfahren eine von der OFFI geschl. AG angefertigte beglaubigte Übersetzung gefordert. Über die Unterschiede zwischen beglaubigter und nicht beglaubigter Übersetzung können Sie auf unserer Seite FAQ mehr lesen.
Wir unterscheiden zwei verschiedene Arten von beglaubigter Übersetzung:
- Die beglaubigte Übersetzung bedeutet in jedem Fall die beglaubigte Übersetzung von Papierdokumenten, und die fertige Übersetzung erhalten Sie ebenfalls in Papierform.
- Die e-beglaubigte Übersetzung wird von einem Dokument angefertigt, das mit einer elektronischen Signatur versehen ist, und kann ausschließlich in elektronischer Form (in es3- oder Dossier-Format) entgegengenommen werden.
Die beglaubigte Übersetzung bedeutet die genaue, in die erwünschte Sprache übersetzte, revidierte, auf mit einer individuellen Identifizierungsnummer versehenes Sicherheitspapier ausgedruckte Version des Originaldokuments. Das Originaldokument (oder dessen beglaubigte Abschrift) und die Übersetzung sind auf untrennbare Weise miteinander zusammengeheftet.
Gemäß der Rechtsvorschrift ist die OFFI geschl. AG berechtigt, vom einem fremdsprachlichen Dokument eine beglaubigte Abschrift anzufertigen, von einem ungarischsprachigen Dokument jedoch nicht.
Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift des zur Übersetzung eingereichten ungarischsprachigen Dokuments benötigen, übernimmt OFFI auf Wunsch des Kunden die Einholung einer notariell beglaubigten Abschrift.
Im Fall der e-beglaubigten (elektronisch beglaubigten) Übersetzung erhalten Sie das angefertigte Dokument in einer Sammeldatei, in der die mit dem elektronischen Stempel von OFFI versehene, die Übersetzung enthaltende Datei sowie auch die zur Übersetzung eingereichte Originaldatei enthalten sind. Die Erfüllung des Kriteriums der Untrennbarkeit wird durch ein Spezialverfahren gewährleistet, bei dem die Trennung der Original- und der übersetzten Dokumente ausschließlich durch eine Verletzung der Beglaubigungen möglich ist. Die elektronische Beglaubigung bestätigt, dass die Übersetzung von der OFFI geschl. AG angefertigt wurde, und dass sich der Inhalt der Dateien seit der Beglaubigung nicht geändert hat.
Sie haben gleich mehrere Möglichkeiten, diese Dienstleistung in Auftrag zu geben:
- Sie laden die zu übersetzende Datei über die Internetseite von OFFI hoch,
- Sie senden uns die Datei per E-Mail zu oder
- Sie übergeben uns die Datei persönlich auf einem Datenträger (Pendrive, CD) in einer unserer Kundenservicestellen.
Wenn Sie eine e-beglaubigte Übersetzung benötigen, müssen Sie nicht persönlich in unserer Kundenservicestelle erscheinen, weil wir auch die Sachbearbeitung (Empfang des Angebots, Angebotserteilung, Zahlung, Entgegennahme der fertiggestellten Übersetzung) elektronisch abwickeln können.
Informieren Sie sich bitte vor Auftragserteilung, ob in Ihrer Sache am Ort der Verwendung die Möglichkeit der elektronischen Sachbearbeitung besteht!
Sie sollten wissen, dass in Ungarn – falls eine Rechtsvorschrift nicht anders verfügt –Ausschließlich das Ungarische Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen geschl. AG (OFFI) zur Erstellung von beglaubigten Übersetzungen befugt ist!
Die von OFFI erstellten beglaubigten Übersetzungen werden in zahlreichen Ländern angenommen, es ist jedoch zweckmäßig, sich vor Auftragserteilung bei der zuständigen ausländischen Behörde zu erkundigen, was für eine Übersetzung sie in ihrem amtlichen Verfahren akzeptiert.